Dienstag, 6. September 2016

Merkel zerstört den Rechtsstaat!


Die Bundesregierung bricht das Grundgesetz – die Justiz schweigt
23.6.2016. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, sagt das Grundgesetz der BRD (Art.3 (1) GG). Aber in Wirklichkeit gilt dieser Grundsatz offenbar nicht, denn die Mitglieder der Bundesregierung können sich sehr wohl über die Gesetze hinwegsetzen, ohne daß ihnen etwas passiert. So kann die Bundesregierung ganz klar die Regeln des Grundgesetzes verletzen ohne daß ein Regierungsmitglied dafür zur Verantwortung gezogen wird oder wenigstens durch das Bundesverfassungsgericht gerügt wird.
Auffällig war das Ganze zum Beispiel in der Asyldebatte. Das Asylrecht ist im Grundgesetz klar definiert. So erhält nach Art. 16 (2) GG keiner Asyl, wer „aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“
Ins Deutsche übersetzt: Nur wer per Flugzeug oder Schiff über Ost- oder Nordsee nach Deutschland einreist, hat überhaupt ein Recht auf Asyl, da alle Nachbarländer die Kriterien sicherer Zufluchtsstaaten erfüllen.
Da die meisten Flüchtlinge übers Mittelmeer nach Europa kommen, hätte die Anwendung dieses Grundgesetzartikels sicherlich die Folge, daß fast alle Flüchtlinge in den armen Südstaaten, besonders in Griechenland und Italien festsäßen. Dies zeugt natürlich auch nicht gerade von Solidarität innerhalb der Europäischen Union und eine faire Verteilung der Flüchtlinge über die ganze EU wäre wünschenswert. Aber rein vom Gesetz her wäre die BRD nicht verpflichtet, diese Menschen aufzunehmen. Doch mittlerweile ist die BRD der einzige EU-Staat, der eine großzügige und gleichzeitig auch verfassungswidrige Flüchtlingspolitik betreibt.
Noch auffälliger wird die Mißachtung des Grundgesetzes durch die Herrschenden bei der Betrachtung des Artikels 26 (1) GG. Dort heißt es ganz klar und unmißverständlich: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“
Das bedeutet schlicht und ergreifend, daß die Bombardierung Jugoslawiens durch Tornado-Jets der Bundesluftwaffe 1999, der Einmarsch in Afghanistan 2001und die Entsendung deutscher Kampfjets nach Syrien 2016 (ohne Erlaubnis der syrischen Regierung) genauso kriminell waren wie die Bereitstellung deutschen Staatsgebietes für ausländische Mächte (besonders der USA), um 2011 einen Militärschlag gegen Libyen auszuführen.

Fazit: Die aktuelle Bundesregierung handelt (genau wie einige ihrer Vorgängerregierungen) gesetzeswidrig und verfassungsfeindlich. Sie ist also eine verfassungsfeindliche Organisation! Sowohl Gerhard Schröder und Rudolf Scharping (beide SPD), als auch Joschka Fischer (Grüne) und Angela Merkel, Ursula von der Leyen (beide CDU) u.v.a. müßten vor dem Bundesverfassungsgericht angeklagt werden. Doch nichts passiert! Daraus kann man nur auf eine stillschweigende Komplizenschaft zwischen Verfassungsgericht und Regierung schließen! Denn die Bundesverfassungsrichter werden ja von den Bundestagsparteien ernannt.
So wird der angebliche „Rechtsstaat“ BRD endgültig zur Farce!

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