Neue Richtung lehnt Drogentests für Hartz-IV-Empfänger ab
24.9.2014. Die Bundesagentur für Arbeit (BA)
will 88.000 Drogentests anschaffen, um bei Verdacht Arbeitslose und
Hartz-IV-Empfänger auf Drogen (u.a. Amphetamin, Cannabis, Kokain,
Ecstasy, Opiate und auch Antidepressiva) untersuchen zu können. Die
Maßnahme wird damit begründet, die Eignung der Arbeitslosen für gewisse
Jobs (z.B. LKW-Fahrer) zu überprüfen. Wir halten das für eine
Beleidigung und Stigmatisierung der Arbeitslosen!
Welcher
Hartz-IV-Empfänger kann es sich schon leisten zu koksen? Und wenn
derartige Tests wegen der Berufseignung durchgeführt werden müssen, dann
sollen sie vom Arbeitgeber – und zwar bindend für alle seine Arbeiter
und gesetzlich geregelt – durchgeführt werden!
Wir sind der
Meinung, daß es eher notwendig ist, regelmäßig Alkohol- und Drogentests
bei den Parlamentariern der Landtage, des Bundestages und des
EU-Parlaments zu machen, denn erwiesenermaßen ist die „Politk“ jene
Berufsgruppe mit der größten Rate an Alkoholmißbrauch. Die Tatsache, daß
die überwiegende Mehrheit der Parlamentarier dem EU-Vertrag
(Lissabon-Vertrag), dem Rettungsschirm ESM zugestimmt haben und es beim
Freihandelsabkommen TTIP demnächst wieder tun werden, ist ein Hinweis
darauf, daß es zu exzessiven Gebrauch von Rauschmitteln in der Politik
kommen muß. Denn ein klarer Verstand mit demokratischem Gedankengut
hätte diesen Verträgen niemals zugestimmt, welche die Grund- und
Verfassungsrechte mit Füßen treten und hätte auf die warnenden Stimmen
aus Opposition und Zivilgesellschaft gehört!
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